Covid-19 hat es geschafft: Wir sagen das 33. Leipziger Unternehmerfrühstück vorerst ab. Geben jedoch nicht auf. Wir kommen wieder und dann sind Sie dabei!
Warum Datenschützer in Wahrheit Personenschützer sind und warum die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Arbeitsverhältnis nicht gilt – diese und andere spannende Fragen werden wir Ihnen beantworten. Wir erteilen Ihnen Hinweise zur Ihren datenschutzrechtlichen Dokumentations- und Informationspflichten und zum richtigen Umgang mit Datenpannen. Wir helfen Ihnen datenschutzrechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Zur Abrundung stellen wir ein paar arbeitsgerichtliche Höhepunkte vor, damit Sie unverändert erfolgreich arbeiten können und auch Ihre Personalabteilung ein Leuchtturm Ihres Unternehmens ist!
Die Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lädt Sie herzlich zum 33. Leipziger Unternehmerfrühstück™ ein, das am 22. April 2020, 9:00 – 11:00 Uhr, im Aderholdhaus, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig stattfindet. Nutzen Sie den Morgen und informieren Sie sich überdas Thema „Arbeitsrecht und Datenschutzrecht Update – So klappt's auch im Jahr 2020!“.
Das 33. Leipziger Unternehmerfrühstück™ bietet Ihnen die Gelegenheit, über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Wirtschaft und Recht mit Experten aus der Praxis zu diskutieren. Hier treffen Sie auf Entscheidungsträger aus Mitteldeutschland und erhalten im Gespräch mit anderen Teilnehmern neue Impulse für Ihre Geschäftstätigkeit. Gleichzeitig starten Sie mit einem Frühstücksimbiss in den Tag.