Im März 2021 hat das Bundeskartellamt den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen. Abfrageberechtigte Auftraggeber und mitteilungspflichtige Behörden steht seit dem die Registrierung offen. Seit Juni 2021 sind nun zudem interessierte Kreise aufgerufen, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zu zwei Entwurfsdokumenten des Bundeskartellamts Stellung zu nehmen: (i) zu dem Entwurf der „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ und (ii) den „Praktischen Hinweisen für einen Antrag“. Den ganzen Artikel finden Sie hier.