Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts sind juristische Personen und können damit Arbeitgeber sein. Grundsätzlich gelten für sie sämtliche Rechte und Pflichten, die das Arbeitsrecht für Arbeitgeber im Allgemeinen festlegt. Aufgrund ihrer Struktur unterliegt die Stiftung jedoch einigen arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Der folgende Beitrag von RA Dirk Helge Laskawy und RA Eileen Rehfeld zum Sachverhalt zeigt auf, welche arbeitsrechtlichen Regelungen in Stiftungen anzuwenden sind. Den Beitrag finden Sie hier.