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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon für bis zu 14 Tage!

Dies gilt auch bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2.

In Zeiten der Covid-19-Pandemie lockert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Vorgaben für eine Krankschreibung weiter.

Ärzte können vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon ausstellen. Damit soll erreicht werden, dass Personen mit leichter Erkrankung wegen der bloßen Attestierung nicht extra in die Praxis kommen.

Die Regelung gilt auch für die Ausstellung einer "Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes".

Bis zu 14 Tage:

Eine AU nach telefonischer Anamnese kann für bis zu zwei Wochen ausgestellt und per Post zugesandt werden.

Nur bei diesen Patienten:

  • Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine leichte Symptomatik zeigen
  • Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine leichte Symptomatik zeigen, und bei denen

außerdem ein Verdacht besteht, dass sie mit dem Virus infiziert sein könnten. Das gilt auch dann, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht.

Die Regelung gilt (zunächst) befristet bis zum 23. Juni 2020.

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

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