Wollen Sie zur Gesellschafterversammlung erscheinen: Ja, Nein, Vielleicht? – So sollten Sie die Einladung zur Gesellschafterversammlung besser nicht formulieren.
Vielmehr muss die Einladung neben der Angabe, dass zu einer Gesellschafterversammlung geladen wird, die Identität der einladenden GmbH, die Person des Einberufenden und selbstverständlich Ort, Datum und Uhrzeit der Gesellschafterversammlung enthalten. Der Geschäftsführer hat dabei auch den Zweck und die Beschlussgegenstände anzukündigen. Dies ist nicht immer leicht. Grundsätzlich gilt, dass es dem Gesellschafter anhand der Ankündigung der Tagesordnung möglich sein muss, sich sachgerecht auf die Gesellschafterversammlung vorzubereiten. Anders als bei einer AG braucht die Einladung aber keine ausformulierten Beschlussvorschläge oder Beschlussanträge enthalten. Es muss jedoch möglichst konkret aufgeführt werden, worüber die Gesellschafter beschließen sollen. Allgemeine Floskeln wie „Verschiedenes" oder „Sonstiges" sind unzureichend. Um etwaigen Wirksamkeitszweifeln vorzubeugen, empfiehlt es sich zudem, die Einladung eigenhändig zu unterschreiben.
Fehler bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung können negative Auswirkungen für die Gesellschaft haben. Wird etwa ein falscher Versammlungsort angegeben (Adressfehler) oder ein falsches Datum benannt, führt dies stets zu einem Einladungsmangel und damit zur Anfechtbarkeit, zum Teil sogar zur Nichtigkeit der in der Gesellschafterversammlung festgestellten Beschlüsse. Daher sollte die Gestaltung der Einladung zur Gesellschafterversammlung stets sorgfältig vorgenommen bzw. überprüft werden.