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Urlaub = Freizeit

Kein Anschluss unter dieser Nummer? - Die Antwort liefert das Bundesurlaubsgesetz!

Strand, Sonne, Erholung pur. Urlaubszeit ist die schönste Zeit...

Doch was, wenn das Telefon immer wieder klingelt und der Chef quengelt?

Es gilt: Urlaub ist Urlaub ist Urlaub. Die arbeitsbezogene Kontaktaufnahme ist grundsätzlich urlaubsschädlich. Gerade der gesetzliche Urlaubsanspruch ist heilig und hat störungsfrei zu sein.

Urlaub dient der Erholung. Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Eine Erholung ist nur dann gewährleistet, wenn der Beschäftigte nicht ständig damit rechnen muss, zur Arbeit gerufen zu werden. Nach dem BUrlG müssen Beschäftigte an ihren freien Tagen von der Arbeit komplett entbunden sein.

Allerdings unterliegt der Arbeitnehmer auch in der Frei- und Urlaubszeit seiner nebenvertraglichen Loyalitätspflicht.

Mit Vernunft und Augenmaß sollten die Arbeitsvertragsparteien dieses Spannungsverhältnis und die sich hieraus manchmal ergebenden widerstreitenden Interessen in Einklang bringen. Und wenn nicht, fragen Sie einen Anwalt. Fragen Sie uns...
 

Dirk Helge Laskawy

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Mediator (Universität Bielefeld), Partner,

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